Je nach Fall kommen insbesondere folgende Ansprüche in Betracht:
Reparaturkosten
Wiederbeschaffungsaufwand
Nutzungsausfall
Mietwagenkosten
Schmerzensgeld
Haushaltsführungsschaden
Verdienstausfall
Heilbehandlungskosten
Abschleppkosten
Wertminderung
Anwaltskosten
Kostenpauschale
Nein. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts übernehmen.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren. Es empfiehlt sich regelmäßig, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen.
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Einfache Sachschäden können häufig innerhalb weniger Wochen reguliert werden. Bei Personenschäden oder streitigen Haftungsfragen kann die Bearbeitung jedoch deutlich länger dauern.
In diesem Fall können wird die Ansprüche außergerichtlich für Sie weiter verfolgen und notfalls gerichtlich geltend machen.